Direkt zum InhaltDirekt zur Sitemap
AA+A++
Ihr Ansprechpartner:

Horst Ulrich

Betriebsleitung MR Hunsrück GmbH

Behördenkommunikation, Sekundärrohstoffe, Bodenproben, Carbokalk, Softwareentwicklung, Öl- & Schmierstoffbestellung, allg. Mitgliederberatung

Tel. 06761/ 96030 - 14
hulrich[at]mr-hunsrueck.de

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Rechtssicher: Alle Schritte gemäß Klärschlammverordnung und Düngeverordnung.
  • Nachhaltig: Nutzung von Nährstoffen aus regionalem Abwasser-Substrat – Kreislaufwirtschaft inklusive.
  • Individuell geplant: Berücksichtigung von Fruchtfolge, Nährstoffbedarf und Bodenbeschaffenheit.
  • Professionell umgesetzt: Analysen, Transport und Ausbringung durch staatlich zugelassene Fachkräfte.
  • Kostenersparnis: Bodenanalysen und Düngebedarfsermittlung kostenlos für Mitglieder.
  • Dokumentiert & transparent: Vollständige Nährstoffberechnung, Schlagkartei und Kontrollmeldungen.
     

Unsere landwirtschaftliche Klärschlammverwertung bietet Ihnen Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit in einem Paket: Vom Bodenprobenentnahme über die Nährstoffanalyse bis zur fachgerechten Ausbringung – alles erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und wird vollständig dokumentiert. Sie profitieren von kostenloser Düngebedarfsermittlung, vereinfachtem Flächenkataster und professioneller Beratung. 

So nutzen Sie die wertvollen Nährstoffe Ihres regionalen Abwassersubstrats optimal für Ihre Ackerflächen. 
Kontaktieren Sie uns noch heute und integrieren Sie Klärschlamm sicher in Ihre Düngestrategie!

Jetzt kostenlos beraten lassen!

Häufige Fragen zu Abwasser-Substrat

Darf jeder Betrieb Klärschlamm als Dünger einsetzen?

Nur Betriebe, die Mitglied im Maschinenring sind, Betrieb oder Flächen im Saarland haben und Zugang zum FLOrlp besitzen, können regionales Klärschlamm-Substrat nutzen.

Welche Böden sind für Klärschlamm ungeeignet?

Sperrbereiche wie Wasserschutzzonen I und II, Uferrandstreifen, Dauergrünland, Gemüse- und Obstanbauflächen sowie Flächen mit pH < 4,5 oder speziellen Nährstoffgrenzen.

Wer führt die Bodenproben durch?

Staatlich zugelassene Bodenprobennehmer.

Müssen die Klärschlämme regelmäßig geprüft werden?

Ja, alle 4–6 Monate nach AbfKlärV durch zugelassene Labore.

Wer plant die Ausbringung auf den Feldern?

Gemeinsam mit Landwirt und Klärwerk, unter Berücksichtigung von Fruchtfolge, Vegetation und Nährstoffbedarf.

Welche Kosten entstehen für den Betrieb?

Die Bodenanalysen übernimmt der Maschinenring; Düngebedarfsermittlung und Dokumentation sind kostenlos.

Wie wird die Ausbringung umgesetzt?

Fachgerecht mit Spezialstreuern und unter Kontrolle der zuständigen Behörden.

Was passiert nach der Ausbringung?

Vollzugsmeldung an die Kontrollbehörde und Dokumentation im Flächenkataster.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind eingebaut?

Zwischenlagerung, Transport und Ausbringung erfolgen fachgerecht; regelmäßige Analysen gewährleisten die Qualität.

Welche Vorteile bringt die Nutzung von Klärschlamm für die Landwirtschaft?

Optimale Nährstoffnutzung, Förderung der Bodenfruchtbarkeit und Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Kontaktformular für Content-Seiten

Kontaktformular für Content-Seiten

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt und Info

06761 / 960300

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag:
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Pop-Up (Dieses Element aktivieren oder deaktivieren um das Pop-Up ein oder aus zu schalten)

Ich bin ein Splashscreen!

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren!