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Abwasser-Substrat

Ablauf der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Grundsätzlich wird nur unbelasteter Klärschlamm eingesetzt, welcher als Düngemittel gemäß Düngemittelgesetz zugelassen ist.

  1. Aufnahme der Flurstücke gemäß Flurstückskataster. Ausschluß von Sperrbereichen (Wasserschutzzonen I und II; Uferrandstreifen; Dauergrünland; Gemüse- u.Obstanbauflächen; Flächen mit pH < 4,5 und P2O5 in Versorgungsstufe E; Flächen, auf welchen innerhalb der letzten drei Jahre Presswasser eingesetzt wurde, gesetzliche Sperrfristen)
  2. Ziehung der Bodenproben durch staatlich zugelassene Bodenprobennehmer
  3. Analyse der Bodenproben durch staatlich zugelassene Labore
  4. Beantragung der Klärschlammdüngung gemäß Klärschlammverordnung in Abstimmung mit Landwirt und Klärwerkbetreibern,
  5. Berücksichtigung von Fruchtfolge, Vegetation, Nährstoffbedarf (Düngeverordnung) und geografischen Besonderheiten
  6. Zustimmung durch die zuständige Kontrollbehörde (SGDN, LK Saarbrücken, Landesumweltamt für das Saarland)
  7. Anlieferung an Feldrand
  8. Ausbringung mit Spezialstreuern
  9. Vollzugsmeldung an die Kontrollbehörde
  10. Dokumentation einschließlich Nährstoffberechnung und Düngeempfehlungund
  11. Führen eines vereinfachten Flächenkatasters (Schlagkartei)

Betriebe die Abwassersubstrat der regionalen Kläranlagen auf ihren Flächen verwerten, erhalten eine Einarbeitungs- und Bereitstellungspauschale. Die Kosten für die Bodenanalysen trägt der Maschinenring und die Ergebnisse werden für die Betriebsdokumentation bereitgestellt. Zudem wird die Düngebedarfsermittlung kostenlos für den Betrieb erstellt.

Für die Organisation der Ausbringung wird Ihr Zugang zum FLOrlp benötigt. Mitglieder mit Betrieb oder Flächen im Saarland können ebenfalls Abwasser-Substrat als Düngemittel nutzen, kontaktieren Sie uns bei Interesse.

Merkblatt Klärschlamm; DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück

Zur allgemeinen Information und zur Vermeidung von Fehlern bei der Ausbringung hat das DLR Rheinhessen - Nahe - Hunsrück ein Merkblatt für die Bedingungen für die Ausbringugn von Abwasser-Substrat erstellt.

Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

  • Angestrebte Kreislaufwirtschaft (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • Düngung von landwirtschaftlichen Ackerflächen auf denen ein Nährstoffbedarf vorhanden ist oder entsteht (Auf- bzw. Entzugsdüngung)
  • Eingebaute Sicherheiten innerhalb der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
  • Regelmäßige Analysen alle (4-6 Monate) des Klärschlammes nach AbfKlärV:
  • Ordnungsgemäße Zwischenlagerung
  • Fachgerechter Transport
  • Fachgerechte Ausbringung
  • Beaufsichtigung durch Kontrollbehörde

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema

Horst Ulrich vom Maschinenring Hunsrück
Horst Ulrich

Betriebsleitung MR Hunsrück GmbH

Behördenkommunikation, Sekundärrohstoffe, Bodenproben, Carbokalk, Softwareentwicklung, Öl- & Schmierstoffbestellung, allg. Mitgliederberatung

Tel: 06761/ 96030 - 14

E-Mail: hulrich@mr-hunsrueck.de

Maschinenring
Hunsrück

Weinenweg 5
55469 Ohlweiler

Telefon 06761 / 960300
Fax 06761 / 970102
info@mr-hunsrueck.de

 

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