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Kulanzfrist zur Maut ab dem 01.07.2018

Liebe Mitglieder,

die Bemühungen der letzten Wochen waren erfolgreich!

Herr Bundesminister Scheuer hat heute einer ab sofort gültigen Kulanzfrist zur Maut ab dem 01.07.2018 zugestimmt.
Das BMVI hat erkannt, dass es nur zu unnötiger Bürokratie und Kosten führen würde.

Konkret bedeutet dies:

  • Laut dem bereits bestehenden Mautbefreiungstatbestand in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bbH von maximal 40 km/h von der Maut befreit.

  • Darüber hinaus sollen auch die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern und Erzeugnissen nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 GüKG zukünftig mautfrei sein. (eigene Zwecke, im Rahmen des MR e.V.)

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des eingesetzten Fahrzeugs spielt hierbei keine Rolle.

Die Freistellung gilt sowohl für Fahrten mit Beladung als auch Leerfahrten, es sind sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen umfasst.

Das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Fachbehörde wurde bereits von dieser Kulanzregelung informiert.

Vielen Dank an alle Beteiligten für die gute Zusammenarbeit!
Vielen Dank an alle Unterstützer, vor allem aber unsere Abgeordneten in Berlin, die uns weitergeholfen haben.
Vielen Dank an Herrn Bundesminister Scheuer.

Maschinenring
Hunsrück

Weinenweg 5
55469 Ohlweiler

Telefon 06761 / 960300
Fax 06761 / 970102
info@mr-hunsrueck.de

 

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
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