20.04. beim Maschinenring

Solaranlagen-Check mit Drohne

Professionelle Photovoltaik-Reinigung

Linde - Technische Gase

Sencrop - zuverlässige Wetterdaten

Transporte mit dem MR

SMB - gekehrte Welt

eAntrag mit dem Maschinenring

Produkte rund um Tanktechnik: Einmal volltanken bitte!

MR Agrarbüro - Mit uns sind Ihre Daten sicher!

Tor- und Zaunanlagen für alle Ansprüche!

Bis zu 44% Neuwagenrabatt!

Flexibel, unkompliziert und zuverlässig.
Unsere Leistungen für private Haushalte.

Ihr professioneller Partner für die Landwirtschaft!

Pressemitteilung der Verbände vom 17.10.2018

Agrarverbände begrüßen Änderungen bei der Maut und beim Güterkraftverkehrsgesetz Verkehrsausschuss des Bundestages macht den Weg frei für Vereinfachungen

Der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) begrüßen den Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen erheblich zu vereinfachen.

Auf Vorschlag der Regierungskoalition wird es künftig in beiden Gesetzen die „40er Linie“ geben, wonach sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von lof Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) möglich sind, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich auf augenscheinliche Fakten und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung.
Über 40 km/h bbH sind frei von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht wie bisher lof Transporte für eigene Zwecke, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen.

Eine zwischenzeitlich von der Bundesregierung vorgeschlagene Anhebung der generellen Mautfreiheit auf 60 km/h bbH war allerdings auf massivem Druck des Transportgewerbes hin nicht konsensfähig. Die Agrarverbände hatten auf zusätzliche erhebliche Vereinfachungen hingewiesen und vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen zum Transportgewerbe zurückgewiesen.
Positiv werten die Verbände weiter, dass die vom Bundesamt für Güterverkehr kritisierten Leerfahrten bei lof Transporten nicht unter die Mautpflicht fallen.

Mit dem heutigen Votum des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu wesentlichen Vereinfachungen im lof Transportbereich kommen wird, die bislang umstritten waren bzw. für die keine Rechtssicherheit bestand. 

Maschinenring
Hunsrück

Weinenweg 5
55469 Ohlweiler

Telefon 06761 / 960300
Fax 06761 / 970102
info@mr-hunsrueck.de

 

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
von 8:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Freitags
von 8:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr

News

Landwirtschaft trifft Party!

Am 20.04.24 ab 18:00 Uhr

Los geht's mit einer Podiumsdiskussion und einer Filmvorführung, ab 21:00 Uhr wird die Bar geöffnet.

Mehr >>

Jahreshauptversammlung des VLF Simmern-Birkenfeld e.V.

Am 08.03. um 19:30 Uhr findet die JHV des VLF Simmern-Birkenfeld im Gemeindehaus Alterkülz statt. Als Referent konnte der VLF Simmern-Birkenfeld…

Mehr >>

Jahreshauptversammlung Maschinenring Hunsrück e.V.

Am 14.03. ab 19:30 Uhr bei Bauer Beelitz in Gösenroth

Mehr >>